Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der PSMEDIA LTD&CoKG nach dem TKG 2021 (Stand 01. 07. 2023)

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§ 1. Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die PSMEDIA LTD&CoKG, Im Stadtgut A1, 4407 Steyr (nachfolgend PSMEDIA genannt) gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) erbringt. Der Vertragspartner kann ein Verbraucher oder ein Unternehmer (ausschließlich ein Endnutzer) im Sinne des Konsumentenschutzes sein.

1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von PSMEDIA angenommenen Auftrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen für Kommunikationsdienste von PSMEDIA. In den Katalogen, Prospekten etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.3 Anwendbarkeit TKG 2021 - Für Kommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen das TKG 2021 vollinhaltlich. Wird in diesen AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen auf das TKG Bezug genommen ist das TKG 2021 gemeint.

1.4 Gegenüber Unternehmen im Sinne des § 1 KSchG kommen verbraucherrechtliche Schutzbestimmungen nicht zur Anwendung.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich PSMEDIA diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.6 Die Geschäftsbedingungen von PSEMDIA gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.7 Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht. Dass Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von PSMEDIA nicht berechtigt sind von den AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen.

 

§ 2 Kundmachung und Änderung der AGB

2.1 Kundmachung - PSMEDIA veröffentlicht diese AGB und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungsbeschreibungen, Entgeltbestimmungen und Preislisten auf Ihrer Homepage https://psmedia.tv/agb . Bei Vertragsabschluss und bei Änderungen der AGB und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen übermittelt PSMEDIA dem Kunden auf sein Verlangen für die Ihn betreffenden Leistungen kostenlos ein Exemplar.

2.2 Änderungen der AGB - PSMEDIA behält sich Änderungen wegen Anpassungen an den jeweiligen Stand der Technik, an eine geänderte Rechtslage und an eine geänderte wirtschaftliche Situation etc. vor. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von PSMEDIA abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

2.3 Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens drei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. PSMEDIA wird ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form mitteilen und Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung außerordentlich kostenlos zu kündigen. Änderungen die rein administrativer Natur sind oder aufgrund der Änderung der Rechtslage zwingend erforderlich werden und nicht ausschließlich begünstigen berechtigen gemäß § 135 Abs 9 TKG 2021 nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrags.

2.4 Wenn Änderungen die Kunden ausschließlich begünstigen, können die betreffenden Regelungen bereits ab Kundmachung angewendet werden. Für neue nach der Kundmachung geschlossene Verträge sind die betroffenen Regelungen sofort wirksam.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs und Bereitstellung der Leistung

3.1 Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist bei Unternehmen die schriftliche rechtsverbindliche Annahme eines Angebots von PMEDIA oder die schriftliche rechtsverbindliche Beauftragung von PSMEDIA durch den Kunden. Bei Verbrauchern ist die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars von PSMEDIA, die als rechtverbindliche Bestellung gilt, Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.

Ein Vertragsverhältnis zwischen PSMEDIA und dem Kunden kommt zu Stande, wenn PSMEDIA nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat.

3.2 Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.Ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz und nach § 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

3.3 Eine Voraussetzung für die Bereitstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzen ist die Verfügbarkeit oder Realisierbarkeit, der jeweiligen Zugangstechnik am Herstellungsort. Bei Verfügbarkeit der Zugangstechnik (vorhandene Infrastruktur am Herstellungsort) erfolgt die Installation durch PSMEDIA in der Regel innerhalb von 8 Wochen ab Annahme des Vertrages

Für die Zugangstechnik Glasfaser ist die erforderliche Infrastruktur oftmals noch nicht verfügbar und die Realisierbarkeit ist von vielen Faktoren, wie Grabungsgenehmigungen, Klärung von Leitungsrechten und Wirtschaftlichkeit eines Anschlusses, abhängig. Daher können viel längere Zeiträume für die Annahme eines Auftrags (bis zu 36 Monate) erforderlich sein. Auch Für die Realisierung ist den Umständen entsprechend mit längeren Zeiten zu rechnen. Die Bedingungen dazu werden in den Leistungsbeschreibungen oder im Vertrag direkt festgehalten.

3.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei Verbrauchern werden die Vereinbarungen auf dem Auftragsformular festgehalten.

3.5 Wird ein schriftlich vereinbarter Bereitstellungstermin aus Gründen, die PSMEDIA zu vertreten hat, um mehr als 4 Wochen überschritten, verpflichtet sich PSMEDIA, dem Kunden ab der 4 Woche der Überschreitung eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl. USt pro Woche der Überschreitung zu gewähren.

3.6 Kann ein beauftragter und angenommener Zugang zu einem Kommunikationsnetz, aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb von 8 Wochen ab Annahme des Auftrags realisiert werden ist PSMEDIA berechtigt den Vertrag zu kündigen und eine Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen zu verrechnen.

3.7 Die Voraussetzung für die Realisierung eines Telefonzugangs ist ein bestehender oder beauftragter Zugang zum Internet.

3.8 PSMEDIA kann die Annahme eines Auftrags von der Erbringung einer Sicherheitsleistung (z. B. Kaution, Bankgarantie) oder einer angemessenen Entgeltvorauszahlung des Kunden abhängig machen.

3.9 PSMEDIA ist berechtigt bei der Beauftragung die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, eines Meldezettels, den Nachweis einer Zeichnungsberechtigung zu verlangen.

 

§ 4 Vertragsdauer, Vertragsauflösung, Kündigung aus wichtigem Grund

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen.

4.1 Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge für Zugänge zu Kommunikationsnetzen können, bei Verbrauchern, von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer oder zum Ablauf eines Kündigungsverzichts aufgelöst werden. Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden, falls nichts anderes vereinbart wurde. Die Mindestvertragsdauer ist im Vertrag ersichtlich.

4.2 Für Zugangsverträge zu Kommunikationsnetzen wird für Verbraucher bei Werbeaktionen auf Grund der Einräumung besondere Konditionen, wie Preisnachlässe auf Herstellungskosten oder laufende Entgelte, Reduzierung oder Erlass von Servicepauschalen, usw. eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten vereinbart.

4.3 Bei auf vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer. Für die ursprüngliche vereinbarte Vertragsdauer gilt ein Kündigungsverzicht. Auf vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kündigungsverzichts aufgelöst werden. Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Pkt. 4.3 ist nicht für Verbraucher anwendbar.

4.4 PSMEDIA ist berechtigt einen Vertrag aus wichtigem Grund durch entsprechende Erklärung mit sofortiger Wirksamkeit aufzulösen, wenn

4.4.1 Verpflichtungen aus dem Vertrag grob verletzt werden.

4.4.2 der Kunde trotz erfolgloser schriftlicher Mahnung, unter Setzung einer Nachfirst von 2 Wochen und Androhung einer Vertragsauflösung mit der Bezahlung seines Entgeltes in Verzug ist.

4.4.3 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden eröffnet wird oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens oder die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches oder die Einleitung eines Liquidationsverfahrens erfolgt ist.

4.4.4 PSMEDIA den begründeten Verdacht hegt, dass ein Missbrauch des Kommunikationsdienstes (z B belästigende Anrufe), ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen vorliegt.

4.4.5 Der Wegfall von Leitungsrechten ist für PSMEDIA ein wichtiger Grund, wenn dadurch die weitere wirtschaftliche Bereitstellung von Kommunikationsdiensten nicht mehr möglich ist.

4.4.6 Bei der Nutzung von unsicheren technischen Einrichtungen durch den Kunden

4.5 Dienste Unterbrechung und Sperre - PSMEDIA kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Dienste Unterbrechung vorgehen. Der PSMEDIA ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann PSMEDIA bei Rechtsverletzungen, die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. PSMEDIA wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. PSMEDIA wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch PSMEDIA aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

4.6 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre - Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von PSMEDIA auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

4.6.1 Sperrgebühr - Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,- vergebührt; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.

4.6.2 Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung - Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von PSMEDIA gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die PSMEDIA zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 4.4 berechtigen würden.

4.6 Vertragsbeendigung durch Wohnortwechsel - Bei einem Wohnortwechsel eines Verbrauchers, hat dieser das Recht, falls die Leistung am neuen Wohnort von PSMEDIA nicht bereitgestellt werden kann, die Leistung auch während der Mindestvertragsdauer unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende zu kündigen.

4.7 Vertragsbeendigung durch Portierung - Wenn ein Festnetz-Telefonvertrag durch Portierung beendet wird, hat PSMEDIA das Recht die ausstehenden Entgelte bis zum Vertragsende gesammelt in Form einer Abschlussrechnung zu verrechnen.

4.8 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten - Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der PSMEDIA zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten verpflichtet. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche PSMEDIA gegenüber ableiten.

 

§ 5 Übertragung von Rechten und Pflichten

5.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von PSMEDIA nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

5.2 PSMEDIA ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

5.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PSMEDIA, außer gegenüber von Verbrauchern. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen PSMEDIA diesbezüglich schad- und klaglos.

 

§ 6 Entgelte und Entgeltänderungen

6.1 Die Entgelte für die Nutzung von Kommunikationsdiensten richten sich nach den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen und Preislisten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Entgelte und Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Entgeltbestimmungen oder Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für die Nutzung von Kommunikationsdiensten (z.B. Internetzugang) nur den "reinen" Zugang zum Kommunikationsnetz umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nichts anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in den Entgeltbestimmungen oder Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch PSMEDIA gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von PSMEDIA; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

Entgelte und Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

6.2 Entgeltbestandteile - Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundentgelt für Internetzugang, Grundentgelt für den Fernsprechanschluss, Grundentgelt für eine Mietleitung, Entgelte für die Domain-Verwaltung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), monatlich variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Entgelt für die Domain-Registrierung) unterschieden. Detaillierte Informationen dazu sind in den Entgeltbestimmungen und Preislisten zu finden.

6.3 Änderung von Entgelten - PSMEDIA behält sich bei Änderungen, der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Kosten für Telekommunikationsleitungen und Vorleistungen usw.) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) von Entgelten vor. Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von PSMEDIA abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

Änderungen von Entgelten, die Kunden nicht ausschließlich begünstigen, werden den Kunden mindestens 3 Monate vor dem Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht und erhalten auch für bestehende Verträge Wirksamkeit. Das bei der Änderung von Preisen, die Kunden nicht ausschließlich begünstigen, gemäß § 135 Abs.8 und 9 TKG 2021 bestehende Kündigungsrecht der Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in den Entgeltbestimmungen oder einer Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Indexregelung angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

6.4 Ist eine Indexanpassung in den Entgeltbestimmungen, Preislisten oder einer Individualvereinbarung ohne nähere Festlegung vereinbart, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

6.4.1 Wenn sich der (Kalender-)Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) der Statistik Austria ändert, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:

  • PSMEDIA ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen.
  • PSMEDIA ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren.

Über die Anpassungen informiert PSMEDIA den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck).

6.4.2 Sofern nicht anders vereinbart ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2020 = 100). Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem PSMEDIA im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt hat.

6.4.3 Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:

  • Entgelterhöhung: 1. April bis 31.Dezember.
  • Entgeltreduktion: immer am 1. April.

6.4.4 Wird der Jahres-VPI nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle. Das Recht auf eine Vertragsänderung gemäß Punkt 6.3 bleibt davon unberührt.

 

§ 7 Zahlungsvorgang, Verrechnung

7.1 Abrechnung - Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Rechnungen in elektronischer Form als PDF-Dokument mittels E-Mail übermittelt. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich, dass er sämtliche Voraussetzungen für den Empfang von elektronisch übermittelten Rechnungen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung erbringen wird. Wird vom Kunden die nachträgliche Ausstellung einer Rechnung in Papierform gewünscht, wird diese auf schriftliche Anfrage von PSMEDIA unentgeltlich erstellt.

7.2 Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Verrechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.

7.3 Einzelentgeltnachweis – Die Entgelte für einen Internetzugangsdienst oder nummerngebunden interpersonellen Kommunikationsdienst sind gemäß § 138 TKG in Form eines Einzelentgelt-Nachweises darzustellen, in welchem sämtliche Verbindungen, für die ein Entgelt verrechnet wurde, in chronologischer Reihenfolge aufgelistet sind. Endnutzer sind berechtigt Rechnungen ohne Einzelentgeltnachweis zu erhalten. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte.

7.4 Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere Einmalentgelte werden sofort nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Danach werden Grundentgelte sowie andere laufende feste Entgelte im Vorhinein verrechnet. Variable und Volumens abhängige Entgelte (z B Telefontarife) werden monatlich im Nachhinein verrechnet. Neben der monatlichen Abrechnung können auch ¼ jährliche und jährliche Abrechnungszeiträume vereinbart werden. Allfällige abweichende Verrechnungsmöglichkeiten werden in den Entgeltbestimmungen oder Preislisten beschrieben. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt.

7.5 Die Entgelte werden per Sepa-Lastschriftverfahren oder Banküberweisung auf das Konto von PSMEDIA abgewickelt. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist PSMEDIA berechtigt die Bankspesen und Bearbeitungskosten laut Preisliste in Rechnung zu stellen. PSMEDIA behält sich das Recht vor die Zahlungsabwicklung von Banküberweisung auf Sepa-Lastschriftverfahren umzustellen. Der Kunde wird mindestens 3 Monate vor der Umstellung schriftliche informiert. Außer bei Verbrauchern.

7.6 Fälligkeit - Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Zahlung hat bei Banküberweisung spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegeben Zahlungstermin zu erfolgen. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten oder bei Anwendung des Lastschriftverfahrens über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist PSMEDIA berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.A. zu verrechnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass PSMEDIA sich vorbehält die Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt zu übergeben sowie Mahnspesen laut Preisliste in Rechnung zu stellen.

7.7 Allfällige Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Nach Überprüfung der Einwände wird PSMEDIA dem Kunden eine schriftliche Stellungnahme zum Rechnungseinwand übermitteln.

7.7.1 Für den Fall, dass der Rechnungseinwand berechtigt war, wird PSMEDIA eine Berichtigung in Form einer Gutschrift veranlassen. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

7.7.2 Sollten sich nach einer Prüfung die Einwendungen des Kunden aus Sicht von PSMEDIA als unberechtigt erweisen, Kann der Kunde binnen 1 Jahr ab Zugang der Stellungnahme von PSMEDIA bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen ein Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierung GmbH) einleiten. Bei ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens hat der Kunde weitere sechs Monate Zeit den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von PSMEDIA, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. PSMEDIA wird Verbraucher auf alle in diesem Punkt genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte bleibt unberührt.

7.7.3 Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierung GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann aber sofort verrechnet werden.

7.8 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber PSMEDIA und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem PSMEDIA ist nur möglich, sofern entweder PSMEDIA zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder PSMEDIA anerkannt worden ist.

7.9 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden - Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

 

§ 8 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8.1 Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen

8.1.1 Der Kunde ist verpflichtet alle Angaben, die zur Errichtung und Verrechnung des Vertrags und zur Erbringung der Leistungen, gemäß dieser AGB und Leistungsbeschreibungen durch PSMEDIA erforderlich sind vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen. Er hat Änderungen dieser Angaben insbesondere seines Namens, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit, die Änderung seiner Anschrift (Verlegung des Sitzes), seiner Adressen (E-Mailadresse, Telefon-Nr.) und seiner bekanntgegebenen Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätesten jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung PSMEDIA schriftlich anzuzeigen. Unternehmen haben außerdem jede Änderung ihrer Rechtsform und Ihrer Firmenbuchnummer innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

8.1.2 PSMEDIA ist berechtigt alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis und Meldezettel vom Kunden zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben einzuholen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungsberechtigung oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen.

8.1.3 PSMEDIA ist berechtigt an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse neben Rechnungen auch rechtlich bedeutsame Erklärungen (ZB Kündigungen, Änderung von AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) zu übermitteln. Rechnungen und Erklärungen gelten auch dann als zugegangen, wenn der Kunde die Rechnung oder Erklärung nicht erhalten hat, weil er PSMEDIA über die Änderungen der elektronischen oder postalischen Adressen nicht informiert hat. Liegt kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vor, gelten nicht bescheinigte Erklärungen oder Rechnungen von PSMEDIA mit dem 3. Werktag nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugegangen, es sei denn der Kunde macht glaubhaft die Zustellung wäre nicht oder zu spät eingetroffen.

8.2 Ablehnung von Bestellungen - PSMEDIA ist nicht verpflichtet ein Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu begründen der Minderjährig ist oder der für die rechtliche Verbindlichkeit des Vertragsverhältnisses die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters benötigt. PSMEDIA ist berechtigt in begründeten Fällen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages abzulehnen. Dasselbe gilt auch wenn der Kunden in einem anderen Vertragsverhältnis gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat, die PSMEDIA zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

8.3 Zustimmung von Verfügungsberechtigten – Der Kunde ist verpflichtet für alle Liegenschaften Gebäude und Räume, die nicht in seinem Eigentum stehen und für die bestellte Leistung in Anspruch genommen werden müssen, die Zustimmung des Eigentümers oder eines Verfügungsberechtigen einzuholen, dass Dieser mit der Durchleitung, Einleitung von Kommunikationslinien (Leitungen und Leerrohren) sowie mit der Anbringung von technischen Einrichtungen zur Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und Betrieb einverstanden ist. Falls der Kunde Untermieter ist, hat er die Zustimmung des Hauptmieters einzuholen.

8.4 Informationen für Arbeiten sowie Aufwendungen des Kunden – Der Kunde ist verpflichtet die Installation der technischen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen und für die Vertragsdauer betriebsbereit zu halten. Aufwendungen die für die trotz ordnungsgemäßer Installation, Erweiterung und Betrieb entstehenden Ausbesserungsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet vor Beginn der Installationsarbeiten die Lage von verdeckt geführtem Strom, Gas und Wasserleitungen sowie ähnlicher Einrichtungen zu erheben und PSMEDIA darüber zu informieren, sowie PSMEDIA über vorhandene Gesundheitsgefährdung für Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen hinzuweisen.

8.5 Stromversorgung - Der Kunde hat die für die Installation und den Betrieb erforderliche Stromversorgung nach ÖVE bereitzustellen, diese durch geeignete Maßnahmen vor Fremd- und Überspannungen zu bewahren und Ihren Betrieb sicherzustellen.

8.6 Betrieb und Störungsbehebung – Der Betrieb von Diensten und Einrichtungen des Vertrags wird von PSMEDIA zu den in den Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements definierten Bedingungen und Qualitätskriterien (Verfügbarkeit, Bandbreiten, Latenz) erbracht.

8.6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Internetnutzung mit Unsicherheiten und Risiken (z.B. Viren, Hackerangriffe, trojanische Pferde, Einbrüche in WLAN-Systeme usw.) verbunden ist und er selbst dazu verpflichtet ist dem Stand der Technik entsprechende Einstellungen in seinen Endgeräten (z.B. PC, WLAN-Accesspoints, Smartphones, Router und Switches) vorzunehmen, Virenschutzprogramme zu installieren und aktuell zu halten hat. Er hat sichere Passwörter zu verwenden und diese geheim zu halten.

8.6.2 Die Meldung von Störungen ist innerhalb der in der Leistungsbeschreibung und im entsprechenden Service Level Agreement definierten Störungsannahmezeiten möglich. Die Störungsbehebung wird nach erfolgter Störungsmeldung, durch den Kunden, innerhalb der im entsprechenden SLA definierten Servicebereitschafts- und Reaktionszeiten durchgeführt.

8.6.3 Der Kunde hat Störungen oder Schäden am Anschluss unverzüglich bei PSMEDIA (Support Hotline +43 7252 220 227 oder per E-Mail support@psmedia.tv )zu melden. Der Kunde ist verpflichtet PSMEDIA bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und PSMEDIA oder von ihr beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren.

8.6.4 Wird PSMEDIA bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde PSMEDIA jeden dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

8.7 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften - Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber PSMEDIA die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, PSMEDIA vollständig schad- und klaglos zu halten, falls PSMEDIA wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird PSMEDIA in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von PSMEDIA – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

 

8.8 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz - Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für PSMEDIA oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Nutzer.

 

§ 9 Überlassung, Verkauf und Lieferung von Geräten und Einrichtungen durch PSMEDIA

9.1 Dem Kunden überlassene, verkaufte und vermietete Geräte, oder Einrichtungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Sofern dem Kunden von PSMEDIA Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von PSMEDIA, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an PSMEDIA zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden. Bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von überlassenen oder gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von PSMEDIA oder von deren Beauftragten vorgenommen.

 

§ 10 Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit dem Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungs-rechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin PSMEDIA den Mangel angezeigt hat.

10. 2 Mängelrüge - Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

10.3 Behebung von Mängeln - Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von PSMEDIA entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Pkt. 10.3 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.4 Gewährleistungsausschluss - Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von PSMEDIA bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die PSMEDIA angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung, ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; Bei Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

 

§ 11 Anschaltung von Endgeräten

11.1 Der Kunde darf an den überlassenen Anschluss (Netzabschlusspunkt) unmittelbar und mittelbar nur zugelassene und entsprechende gekennzeichnete Endgeräte betreiben, welche für den jeweiligen Anschlusstyp geeignet sind.

11.2 Der Kunde stellt auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation und Betrieb notwendige Hard- und Software sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von PSMEDIA beizustellen sind.

11.3 PSMEDIA übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie Router, Switche, Accesspoints, PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.

11.4 Entsteht PSMEDIA oder einem Dritten durch die Anschaltung eines Endgerätes ein Schaden so ist PSMEDIA schad- und klaglos zu stellen und Ihr durch die Anschaltung entstandener Schaden zu ersetzen.

 

§ 12 Haftung; Haftungsausschluss und -beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

12.1. Haftungsausschluss - Die Haftung von PSMEDIA für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen PSMEDIA die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

12.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste - PSMEDIA betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und innerhalb der in den Leistungsbeschreibungen garantierten Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden.

12.3 Vorübergehende Einschränkungen, Höhere Gewalt etc. - PSMEDIA behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von PSMEDIA unabhängig sind. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. PSMEDIA haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Sonstige Haftungsausschlüsse und Beschränkungen bleiben unberührt.

12.4 PSMEDIA übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

12.5 Haftungsausschluss von PSMEDIA hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc. - PSEMDIA haftet nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von PSMEDIA oder über eine Information durch PSMEDIA erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). PSMEDIA übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn PSMEDIA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

12.6 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden - PSMEDIA haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

12.6.1 Schutz des Internetzugangs - Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet -außer bei Mehrwertdiensten - für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von PSMEDIA zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

12.6.2 Verwendung sicherer technischer Einrichtungen - Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den PSMEDIA oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist PSMEDIA zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z. B. Sperre einzelner Ports). PSMEDIA wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. PSMEDIA wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

12.6.3. Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen - Der Kunde ist verpflichtet, PSMEDIA von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um PSMEDIA die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt PSMEDIA für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

12.7 Besondere Bestimmungen für Firewalls - Die Haftung von PSEMDIA für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung von PSMEDIA für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

12.8 Haftungsausschluss von PSMEDIA bei Verletzungen des Kunden durch Dritte - Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von PSMEDIA für andere Kunden gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet PSMEDIA (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn PSMEDIA keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct – Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at, qualifiziert ist.

12.9 Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen die PSMEDIA für die Erbringung ihrer Dienste in den Räumlichkeiten des Kunden aufstellt ohne Rücksicht auf die Ursache, ausgenommen der Schaden wurde durch PSMEDIA oder Ihre Beauftragen verursacht. Für die Haftung des Kunden ist es gleichgültig aus welchem Rechttitel er den Raum nutzt.

 

§ 13 Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis

13.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht - PSEMDIA und Ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 160 ff TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur so weit ermittelt, gespeichert, transportiert und verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste und aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde kann gemäß § 165 Abs 3 TKG der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht aber einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck der Transport einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Bereitstellung vereinbarter Dienste ist. Informationen für das Routing und das Auffinden von Inhalten über Domain Namen werden entsprechend weitergeleitet.

13.2 Personenbezogene Stammdaten – PSMEDIA wird aufgrund § 166 Abs. 1 ermächtigt folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu Verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden), Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

13.3 Verkehrsdaten - PSMEDIA wird personenbezogene Verkehrsdaten des Kunden spätestens bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Danach wird PSMEDIA die Verkehrsdaten unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung der Daten über die Zwecke der Verrechnung hinaus wird PSMEDIA außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

13.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht - PSEMDIA und Ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 160 ff TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur so weit ermittelt, gespeichert, transportiert und verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste und aus gesetzlichen Gründen notwendig ist. Der Kunde kann gemäß § 165 Abs 3 TKG der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht aber einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck der Transport einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Bereitstellung vereinbarter Dienste ist. Informationen für das Routing und das Auffinden von Inhalten über Domain Namen werden entsprechend weitergeleitet.

13.2 Personenbezogene Stammdaten – PSMEDIA wird aufgrund § 166 Abs. 1 ermächtigt folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu Verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden ausschließlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden), Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

13.3 Verkehrsdaten - PSMEDIA wird personenbezogene Verkehrsdaten des Kunden spätestens bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Danach wird PSMEDIA die Verkehrsdaten unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung der Daten über die Zwecke der Verrechnung hinaus wird PSMEDIA außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

13.4 Inhaltsdaten - Inhaltsdaten werden von PSMEDIA nur so weit gespeichert, als dies aus technischen Gründen kurzfristig erforderlich oder Dienstemerkmal ist. PSMEDIA ist nicht verpflichtet den Nachweis einer Löschung zu erbringen. Nach Wegfall des Grundes werden die Daten unverzüglich gelöscht.

13. 5 Ausnahmen vom Kommunikationsgeheimnis - Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass PSMEDIA gem. § 161 aufgrund von Gesetzen und gerichtlichen Anordnungen verpflichtet werden kann, Nachrichten zu überwachen (nach § 135 Abs 3 StPO), Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung (nach § 135 Abs 2 StPO), Auskunft über Daten nach § 99 Abs 3 des BG vom 26.6.1958 betreffend Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht (FinStra) sowie BGBl Nr. 129/1958 idf BGBl Nr. 21/1959 (DFB), Auskunft über Daten nach § 11 Abs 1 Z 7 des BG über Organisation Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (SNG sowie BGBl 5/2016) und Auskunft über Daten nach § 22 Abs 2a und 2b des Militärbefugnisgesetzes (MBG sowie BGBl Nr.5) zu erteilen. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass PSMEDIA gemäß § 161 TKG auch zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung sowie zur Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme und Abwicklung von Notrufen verpflichtet werden kann.

Handlungen von PSEMDIA aufgrund dieser Verpflichtungen gem. § 161 lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach PSMEDIA unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen.

13.6 Informationen über Produkte von PSMEDIA – Der Kunde erklärt sich auf den Vertragsunterlagen einverstanden Produktinformationen von PSMEDIA in angemessenem Umfang auch per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

13.7 Datensicherheit – PSMEDIA ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen. PSMEDIA ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit PSMEDIA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung von PSMEDIA ist ausgeschlossen, wenn diese oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Pflicht ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich

13.8 Sofern der Kunde dies in seinem Vertrag nicht ausgeschlossen hat, erscheinen seine Stammdaten in einem von PSMEDIA oder einem Dritten veröffentlichen Teilnehmerverzeichnis.

 

§ 14 Bestimmungen für öffentliche interpersonelle Kommunikationsdienste (Fernsprechdienste)

14.1 Eintragung in das Nutzerverzeichnis. - Gemäß § 137 TKG hat der Kunde das Recht sich in ein allgemein zugängliches Nutzerverzeichnis von PSMEDIA oder von Dritten mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, Nummer und auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung eintragen zulassen. Er hat das Recht seine Einträge zu prüfen, zu korrigieren und wieder löschen zulassen. Auf ausdrücklichem Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. PSMEDIA wird dafür kein Entgelt verlangen.

14.2 Anzeige der Rufnummer des Anrufers – gemäß § 139 TKG muss dem anrufenden Nutzer bei Sprachkommunikationsdiensten außer bei Notrufen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige für jeden Anruf einzeln selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Der Angerufene Nutzer hat die Möglichkeit, die Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken bzw. eingehende Anrufe, mit unterdrückter Rufnummernanzeige, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

14.3 Fangschaltung, belästigende Anrufe – Fangschaltung ist eine vom Willen des Anrufenden unabhängige Feststellung der Identität eines Anschlusses. Wenn ein Endnutzer dies zur Verfolgung belästigender Anrufe wünscht, ist PSMEDIA gemäß § 141 TKG verpflichtet eine Fangschaltung für zukünftige Anrufe zu veranlassen. Die Fangschaltung kann auch in einer Aufhebung einer Rufnummernunterdrückung bestehen. PSMEDIA wird dem Endnutzer das Ergebnis der Fanschaltung mitteilen.

14.4 Leistungseschreibungen und Entgeltbestimmungen – Leistungen und Entgelte für nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste werden je angebotenem Dienst im Zusammenhang dieser AGB veröffentlicht und gemeinsam auf der Homepage von PSMEDIA https://psmedia.tv/agb zum Download angezeigt.

 

14.5 Die einheitliche europäische Notrufnummer - Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.

 

§ 15 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

15.1 Leistungsumfang - Bei individuell von PSMEDIA erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei PSMEDIA, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

15.2 Rechte an gelieferter Software - Bei der Lieferung von Software räumt PSMEDIA, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde PSMEDIA schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

15.3 Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die PSMEDIA nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde PSMEDIA von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

15.4 Gewährleistung - PSMEDIA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden; dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinn des Gewährleistungsrechts vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt. Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des § 10.

15.5 Rücktritt bei Softwaremängeln - Werden von PSMEDIA gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

 

§ 16 Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

16.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen - PSMEDIA vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

16.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle - Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

16.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle - Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

16.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain - Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

§ 17 Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw. xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom Austria

17.1 Vertragsverhältnis mit der Telekom Austria - Der Kunde stimmt zu, dass hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw. bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine Kündigung durch den Kunden – mit Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter www.telekom.at abrufbar bzw. werden auf Wunsch vom ISP zugesandt.

17.2 Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“, „Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ PSMEDIA Erklärungsempfänger für die Telekom Austria. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch PSMEDIA an die Telekom Austria und durch die Telekom Austria an PSMEDIA, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen notwendig sind.

17.3 Produkt-, Modem- oder Providerwechsel - Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in Rechnung gestellt. Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des Vertragsverhältnisses zur Telekom Austria nötig. Dafür ist an die Telekom Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.

17.4 Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den Teilnehmeranschluss bei der TA Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt PSMEDIA den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, dem ISP alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

17.5 Sperre seitens der Telekom Austria - Wird aufgrund einer von der Telekom Austria veranlassten Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte Entgelt bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

 

§ 18 Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

18.1 Mitwirkungspflicht des Kunden - Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.

Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (z. B. Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.

Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.

18.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente - Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat der ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (z. B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

18.3 Keine Prüfungspflicht des ISP - Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

18.4. Rechtseinräumung durch den ISP - Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.

 

§ 19 Sonstige Bestimmungen

19.1 Anwendbares Recht - Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

19.2 Gerichtsstand - Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

19.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB - Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

19.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden - Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.

19.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischer Nachrichten - Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen, Mitteilungen, Rechnungen oder sonstigen Nachrichten gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

19.6 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften - Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.

19.7 Salvatorische Klausel - Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

19.8 Streitbeilegung - Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

 

Kontaktdaten des ISP

www.psmedia.tv

PSMEDIA LTD&CoKG
Im Stadtgut A1
4407 Steyr

Tel.: +43 676 83997711
Mail: office@psmedia.tv